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Nach Eingang unseres Antrags (s.u.), am 25. Mai, bestätigte die Stadtverwaltung dies auch als Problem erkannt zu haben.
Die entsprechende Klausel würde nicht dazu führen, dass sichere Anlagen nicht gefördert würden. Aktuell wäre der Topf leer, bei einer Neuauflage soll die Bedingung überarbeitet werden.
17. Mai 2023 Keine Förderung ohne Aufkleber?
In der Förderrichtlinie der Stadt für die Anschaffung von Stecker-Solar-Geräten findet sich folgende Formulierung:
"2. Gegenstand der Förderung
(a) Gefördert werden steckbare Stromerzeugungsgeräte (Stecker-Solar-Geräte, Balkonmodule), wenn die Module und die Wechselrichter den Sicherheitsstandards der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS 0001:2019-10) entsprechen und durch das entsprechende Logo gekennzeichnet sind. Unter anderem die Geräte, die in der Marktübersicht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie „grün“ gelistet sind, halten diese Vorgaben ein."
Die "Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V." (DGS) ist ein privater Zusammenschluss von Leuten, die die (sichere) Verbreitung der Solarenergie fördern möchten. Das ist erst mal begrüßenswert!
Die DGS bietet ein Label an, mit dem von ihr, nach ihren selbst gewählten Standards, Stecker-Solar-Geräte gekennzeichnet werden können. Diese Prüfung ist nicht kostenlos. Für die Erstprüfung sind 1.600,- € fällig, für die Nachprüfung 530,- €. Das Label darf man dann verwenden, wenn man entweder Mitglied im Verein ist oder dieses für 2.840,- € lizenziert.
Nun gelten in Deutschland lokale Normen (DIN) und europäische Normen (EN, CE) die die Anforderungen an diese Geräte ausführlich und umfassend regeln. Genau auf diese Normen prüft eben auch die DGS. Plus ein paar zusätzliche Nebenbedingungen, wie etwa das Vorhandensein eines Handbuches (!, was aber auch EU-Vorschrift ist).
Ein Anbieter, welcher nicht bereit ist sich der DGS zu "unterwerfen" und die Prüfkosten zu tragen wird also nicht legal dieses (private) Logo auf seine gehandelten Produkte anbringen dürfen.
Damit sind Anlagen, welche alle geltenden Normen, Regeln und Gesetze einhalten, aber eben nicht DGS geprüft sind, unter der aktuellen Formulierung der städtischen Richtlinie nicht förderfähig!
(Uns ist natürlich die Absicht der Formulierung klar, eben nur sichere Geräte zu fördern, steht da aber nicht.)
Zusätzlich muss man wissen, dass fast alle Wechselrichter von Stecker-Solar-Geräten aus dem Ausland, speziell aus China, kommen. Strenggenommen löst ein einfaches Update der Firmware (das macht man später auch mal nach der Installation), oder eine kleine Änderung in der Elektronik (etwas andere Bauteile/Chips), bereits eine Nachprüfung bei der DGS aus um das Logo zu behalten; mit den entsprechenden Kosten. Das ist auch bei den DGS geprüften und mit "grün" versehenen Geräten irreal.
Das DGS-Logo ist somit als freiwilliges, verkaufsförderndes, Qualitätssiegel anzusehen und ist eben nicht mehr.
Die bisherige Formulierung halten wir rechtlich für nicht haltbar. Außerdem steht sie der gewollten Förderung von erneuerbaren Energien entgegen. Aus diesem Grund haben wir einen Antrag auf Änderung der Formulierung gestellt.
Vorschlag zur Änderung / neuer §2a wie folgt:
"Gefördert werden steckbare Stromerzeugungsgeräte (Stecker-Solar-Geräte, Balkonmodule), wenn die Module und die Wechselrichter den Sicherheitsstandards und den zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltenden regionalen und europäischen Normen und Regeln entsprechen."
Dies umfasst die in Deutschland zugelassenen Geräte.
Der Antrag wurde am 19. Mai eingereicht.