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Öffnnung der Discounterparkplätze

Seit geraumer Zeit lassen die Supermärkte und Discounter ihre Parkplätze durch externe Firmen „bewirtschaften“, bzw. untersagen eine Nutzung außerhalb der Öffnungszeiten. Als Vertragsstrafe drohen jeweils ca. 30,- €.

Neuerdings gehen die Discounterketten in den großen Städten jedoch dazu über, die Parkplätze für die Nachtstunden zu vermieten. Es gab entsprechende Berichte in der Presse. Angestrebt wird hier allerdings eine Öffnung, nicht eine Vermietung, der Stellflächen.

Wir beantragen zu prüfen, ob eine Öffnung außerhalb der Öffnungszeiten möglich ist.

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