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Antrag auf diffferenzierte Grundsteuer

Wir haben am 06.12.2024 beantragt, dass in NRW mögliche Modell der s.g. differenzierten Grundsteuer B umzusetzen. Damit würden baureife aber unbebaute Grundstücke höher besteuert, bebaute Grundstücke entlastet.

Wir folgen damit angrenzenden Städten, welche diesen Weg bereits gehen. (Lippstadt, Anröchte, ...) Spekulationen mit Bauland werden dadurch deutlich unattraktiver.

Der Antrag erzwingt einen entsprechenden Tagesordnungspunkt in der nächsten Ratssitzung.


Dieser Antrag wurde in der Ratssitzung vom 17.12.2024 lebhaft diskutiert. Die CDU-Fraktion lies sich zu der Stellungnahme hinreißen:

 "Eigentlich sind wir ja dafür, aber in der aktuellen Situation ist die Rechtsunsicherheit zu groß. Nach einer abschließenden gerichtlichen Klärung würde man die Hebesätze entsprechend anpassen."

In der folgenden Abstimmung sprachen sich nur die Grünen mit uns für die differenzierten Hebesätze aus.

Den folgenden Antrag der CDU, die Absicht zur Änderung zu formulieren und zu beschließen, lehnten wir mit der Begründung ab, dass eine Klärung wohl viele Jahre dauern würde und dies unter 
"vorgezogenem Wahlkampf" zu verbuchen sei. Außerdem widersprach es unserem Antrag.

Weiter Informationen im beigefügten Artikel des Patrioten. 

Quelle: Der Patriot, 19.12.2024
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